Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen)
1. Geltungsbereich & Anbieter
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Fernframe“ (nachfolgend „Plattform“ oder „Dienst“). Anbieter ist der im Impressum genannte Anbieter; „Fernframe“ ist dessen Marken- bzw. Produktbezeichnung (nachfolgend „Fernframe“, „wir“). Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.
2. Leistungsbeschreibung
Fernframe stellt einen digitalen, KI-gestützten Telefonassistenten bereit. Der Dienst kann eingehende Anrufe entgegennehmen (digitale Telefon-Sekretärin) und – auf Veranlassung und nach Konfiguration des Kunden – ausgehende Telefongespräche führen (z. B. Rückrufe, Bestandskunden-Kommunikation, Terminvereinbarung). Die Sprachverarbeitung erfolgt über Drittanbieter (u. a. OpenAI, Telefonie über Twilio). Fernframe schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Gespräche.
3. Rolle der Parteien (Datenschutz)
Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm eingesetzten Kontaktdaten und geführten Gespräche Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Fernframe verarbeitet personenbezogene Daten insoweit ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den der Kunde mit Nutzung des Dienstes akzeptiert.
4. Pflichten des Kunden / Zulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen. Insbesondere:
- Rechtsgrundlage für Anrufe: Für jeden ausgehenden Anruf muss eine gültige Rechtsgrundlage vorliegen – insbesondere eine bestehende Geschäftsbeziehung mit sachlichem Bezug, eine ausdrückliche vorherige Einwilligung oder ein angeforderter Rückruf (Opt-in). Telefonwerbung ohne die nach § 7 UWG erforderliche Einwilligung ist untersagt. Dem Kunden ist bekannt, dass Werbung mit einer automatischen Anrufmaschine – einschließlich automatisierter KI-Sprachanrufe – nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraussetzt.
- Keine Verbraucher-Kaltakquise: Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind untersagt.
- Dokumentation & Aufbewahrung (§ 7a UWG): Bei Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern dokumentiert der Kunde die vorherige ausdrückliche Einwilligung zum Zeitpunkt ihrer Erteilung in angemessener Form und bewahrt den Nachweis ab Erteilung sowie nach jeder Verwendung jeweils fünf Jahre auf. Er legt den Nachweis der zuständigen Verwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vor. Kann er den Nachweis nicht führen, gilt der Anruf als vom Kunden zu vertretender Verstoß.
- Rechtmäßige Datenherkunft: Der Kunde sichert zu, dass alle hochgeladenen oder recherchierten Daten rechtmäßig erlangt und zur Verarbeitung und Kontaktierung zulässig sind.
- KI-Transparenz: Der Kunde stellt sicher, dass der KI-Einsatz gegenüber Gesprächspartnern offengelegt wird. Fernframe erzwingt diese Offenlegung bereits heute; spätestens ab dem 2. August 2026 gilt hierfür Art. 50 EU-KI-Verordnung.
- Aufzeichnung: Eine Aufzeichnung/Mitschrift von Gesprächen erfolgt nur mit Einwilligung der Beteiligten (§ 201 StGB, Art. 6 DSGVO). Der Kunde aktiviert Mitschriften nur, wenn die erforderliche Einwilligung sichergestellt ist.
- Sperr- und Widerspruchsrechte: Der Kunde beachtet Opt-out-/Widerspruchswünsche unverzüglich.
- Verbotene Nutzung: Untersagt sind insbesondere Rufnummernunterdrückung oder -manipulation (§ 120 TKG), Anrufe außerhalb zulässiger Zeitfenster, Inkasso-, Droh- oder Belästigungsanrufe, das Vortäuschen von Behörden oder Notrufen, politisches oder religiöses Robocalling, Gewinnspiel-, Finanz- oder sonstiger Betrug, die Umgehung der KI-Offenlegung sowie jede belästigende, betrügerische, diskriminierende oder sonst rechtswidrige Nutzung.
- Zugangssicherheit: Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für alle über sein Konto veranlassten Anrufe verantwortlich; die Nutzung durch Mitarbeiter oder Dritte wird ihm zugerechnet.
- Telefonnummern: Als Absender-/Anrufer-Nummer dürfen ausschließlich Nummern verwendet werden, die dem Kunden gehören oder die er nachweislich nutzen darf; die technische Verifizierung (Bestätigungscode) weist die Verfügungsberechtigung nach. Das Vortäuschen fremder Identitäten oder Nummern ist untersagt.
- Vorgaben der eingesetzten Dienste: Der Dienst wird technisch über Drittanbieter erbracht (u. a. Telefonie über Twilio, KI über OpenAI). Der Kunde hält deren jeweils geltende Nutzungs-/Acceptable-Use-Richtlinien ein. Fernframe darf Vorgaben dieser Anbieter durchsetzen und die Nutzung ganz oder teilweise sperren, wenn ein Anbieter dies verlangt oder eine Verletzung droht.
5. Keine Rechtsberatung / eigene Prüfung
Fernframe erbringt keine Rechtsberatung. Die Compliance-Funktionen der Plattform (z. B. Pflichtauswahl einer Rechtsgrundlage, Freigabe je Kontakt, Sperrlisten, KI-Offenlegung) sind technische Hilfsmittel und ersetzen nicht die eigene rechtliche Prüfung des Kunden. Der Kunde prüft die Zulässigkeit seiner Anrufe eigenverantwortlich.
6. Freistellung
Der Kunde stellt Fernframe von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Wettbewerbern, betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden) sowie von Bußgeldern, Abmahn-, Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten auf erstes Anfordern frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung des Dienstes entstehen – insbesondere aus Verstößen gegen § 7 UWG, die DSGVO oder die EU-KI-Verordnung. Die Freistellung ist der Höhe nach unbegrenzt, gilt unabhängig von der Haftungsbeschränkung in Ziffer 11, umfasst angemessene Anwalts- und interne Aufwände und besteht nach Vertragsende fort. Der Kunde unterstützt Fernframe bei der Rechtsverteidigung nach besten Kräften.
7. Sperrung, Kill-Switch & außerordentliche Kündigung
Fernframe ist berechtigt, den Zugang, einzelne Kampagnen oder ausgehende Anrufe bei konkretem Verdacht einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung, bei Beschwerden Dritter oder Behörden oder bei Gefahr für den Betrieb sofort, ohne Vorankündigung und ohne Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden ganz oder teilweise zu sperren (Kill-Switch). Zur Missbrauchserkennung darf Fernframe Kampagnen-Konfigurationen und Metadaten stichprobenartig prüfen und Anrufe technisch begrenzen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist. Für Schäden aus einer berechtigten Sperrung haftet Fernframe nicht.
8. Meldepflicht des Kunden
Der Kunde informiert Fernframe unverzüglich über Beschwerden, Widersprüche, Abmahnungen, Auskunftsersuchen oder Anfragen von Aufsichtsbehörden oder der Bundesnetzagentur, die den Dienst betreffen, und übermittelt zugehörige Unterlagen. Verletzt er diese Pflicht, entfällt eine etwaige Mitverantwortung von Fernframe.
9. Gewährleistung / KI-Ausgaben („wie besehen“)
Der Dienst wird „wie besehen“ (as is) bereitgestellt; eine bestimmte Beschaffenheit gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage. Die KI kann fehlerhafte, unvollständige oder unzutreffende Aussagen treffen („Halluzinationen“), Termine falsch erfassen oder Gesprächsinhalte falsch interpretieren. Fernframe übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-Ausgaben; der Kunde ist zur Prüfung und Nachkontrolle der Ergebnisse verpflichtet.
10. Verfügbarkeit, höhere Gewalt & Drittanbieter
Fernframe bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Bei höherer Gewalt sowie bei Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern (u. a. OpenAI, Twilio, Vercel, Netzbetreiber) ist Fernframe für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit und haftet hierfür nicht. Leistungsumfang und Preise können sich bei Drittanbieter-Änderungen anpassen.
11. Haftung
Fernframe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fernframe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis vom Kunden gezahlten Netto-Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren – außer in den vorgenannten zwingenden Fällen – in zwölf Monaten ab Kenntnis. Für die Rechtmäßigkeit der vom Kunden veranlassten Anrufe haftet der Kunde.
12. Vergütung, Kontingente, Abrechnungstakt, Laufzeit
Es gelten die im Dienst ausgewiesenen Preise und Kontingente (enthaltene Gesprächsminuten bzw. enthaltene Anrufe). Verträge sind – soweit nicht anders vereinbart – monatlich kündbar; Kündigungen bedürfen der Textform. Fernframe kann Preise mit angemessener Ankündigung (mindestens 30 Tage) anpassen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Abrechnungstakt bei Anruf-Kontingenten: Enthält der gebuchte Tarif ein Kontingent an Anrufen, wird je Gespräch mindestens eine Anruf-Einheit berechnet. Ein Gespräch zählt bis zur Dauer des im Tarif ausgewiesenen Abrechnungstakts als eine Einheit; jede weitere angefangene Takteinheit zählt als eine weitere Einheit (Beispiel: Takt 5 Minuten, Gesprächsdauer 12 Minuten = 3 Einheiten). Die je Abrechnungszeitraum maximal nutzbare Gesprächszeit entspricht damit dem Produkt aus Anruf-Kontingent und Abrechnungstakt. Kontingent und Takt sind im Tarif sowie jederzeit im Kundenkonto unter „Abrechnung“ einsehbar; nicht genutzte Einheiten verfallen zum Ende des Abrechnungszeitraums und werden nicht erstattet.
Zusatz-Anrufe (Overage): Ist das Kontingent aufgebraucht, werden ohne gesonderte Freigabe keine weiteren Gespräche entgegengenommen bzw. geführt. Der Kunde kann im Kundenkonto ausdrücklich Zusatz-Anrufe aktivieren; in diesem Fall werden Gespräche über dem Kontingent weiter angenommen und je Anruf-Einheit zum im Tarif ausgewiesenen Preis für Zusatz-Anrufe berechnet – nach demselben Abrechnungstakt. Die Aktivierung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Der aktuelle Verbrauch einschließlich angefallener Zusatz-Anrufe ist im Kundenkonto einsehbar.
Höchstdauer je Gespräch: Aus Gründen der Kosten- und Missbrauchskontrolle kann je Gespräch eine Höchstdauer gelten, die im Kundenkonto einstellbar ist; nach deren Ablauf wird die Verbindung beendet.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Fernframe. Rechte aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von Fernframe nicht abtretbar. Fernframe kann diese Bedingungen mit angemessener Ankündigung anpassen; nutzt der Kunde den Dienst weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 26. Juli 2026 · Kontakt: kontakt@fernframe.de · Datenschutz: datenschutz@fernframe.de